Schießordnung

Schieß- und Platzordnung

Allgemeines

Diese Schieß- und Platzordnung gilt für alle Vereinsmitglieder, deren Gäste und Gastschützen. Der Platz darf aus Sicherheitsgründen nur auf den dafür freigegeben Wegen begangen werden. Wichtig: Es darf bei entsprechend gekennzeichneten Scheiben nicht zurückgegangen werden.

Aktive Vereinsmitglieder können den Sport jederzeit in unserem Gelände ausüben. Auf dem Gelände wird ausschließlich mit Bogen und Pfeilen mit Turnierspitze geschossen. Jagdspitzen sind verboten! Jeder Pfeil muss eindeutig mit Initialen auf dem Schaft beschriftet sein. Wer auf lebende Tiere schießt, wird unverzüglich aus dem Verein ausgeschlossen.

Vereinsfremden Personen ist das Betreten des Vereinsgeländes nur in Begleitung eines Vereinsmitglieds oder zur Teilnahme an einem Schnupperkurs oder Event gestattet. Sie müssen den Sicherheitsanweisungen durch Vereinsmitglieder Folge leisten. Bei Nichtbeachtung oder bei unbefugtem Betreten geschieht dies auf eigene Gefahr; der Verein übernimmt keine Haftung! Sachbeschädigung und Vandalismus werden zur Anzeige gebracht!

Jeder ist dazu angehalten, das Gelände sauber zu halten.

Das Rauchen (auch E-Zigaretten) ist auf dem Vereinsgelände nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind die Grillstelle am Unterstand und der Bereich unmittelbar hinter dem Vereinsheim (Garagentor). Haustiere dürfen unter ständiger Aufsicht mit auf das Gelände gebracht werden und sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Der Genuss von Alkohol ist vor und während des Schießens untersagt.

Verhalten im Schießgelände

Sicherheit ist das oberste Gebot. Deshalb erfolgt das Schießen im Vereinsgelände nach den Regeln der Sportordnung und der Schießordnung für Bogenplätze des Deutschen Schützenbundes (siehe Link), sowie der Schieß- und Platzordnung der Rovers Bogenschützen Hiltrup. Schießen ist nur in den dafür ausgelegten Schießbahnen erlaubt. Dabei gilt jede Schießbahn als eigener Schießplatz im Sinne der Schießordnung des DSB! Die Scheiben dürfen nur innerhalb der jeweiligen Schießbahn beschossen werden. Schützen, die eine Schießbahn allein nutzen und seitlich oder hinter der Scheibe Pfeile suchen, müssen den Bogen deutlich in der Schießbahn oder vor der Scheibe abstellen, um kenntlich zu machen, dass die Bahn benutzt wird.

Besondere Schießbahnen

Die 4 Scheiben am Regenunterstand, sowie der Hochschuss gehören nicht zum normalen Parcours. Die Übungsscheiben am Regenunterstand können fürs Training, Schnupperkurse und Events genutzt werden. Der Hochschuss ist verschlossen und darf nur mit Genehmigung des Vorstandes, von erfahrenen Schützen und unter Wahrung besonderer Vorsichtsmaßnahmen genutzt werden. Vor dem Schießen muss der Zugang zum hinteren Teil des Geländes (Hauptweg, 3D Tiere, Obere Wiese und Feldbogen Scheibe 8) hinter Feldbogen Scheibe 9 mit einer Kette versperrt und sich vergewissert werden, dass sich in diesem Bereich keine Personen aufhalten. Am Ende des Schießens wird die Kette wieder entfernt und der Bereich freigegeben.

Gastschützen

Gastschützen müssen im Besitz eines Sportpasses oder Mitglied eines Bogensportverbandes sein. Darüber hinaus müssen alle Gastschützen über eine gültige Privathaftpflichtversicherung verfügen und sich vorab die Genehmigung zum Schießen in unserem Gelände einholen. Diese kann formlos unter gastschuetze@rovers-bogensport.de angefordert werden. Für die Nutzung des Geländes zum Bogenschießen ist ein Scheibengeld von 10 Euro pro Person und Tag zu entrichten. Der Gastschütze hat sich nach den Regelungen dieser Ordnung zu richten.

Abschluss

Wer nachweislich gegen die Schießordnung verstößt, muss mit dem Ausschluss aus dem Verein rechnen.

Münster, den 19.09.2022

Download der Schießordnung als PDF: 
Schießordnung