Schießordnung

Schieß- und Platzordnung

Allgemeines

Diese Schieß- und Platzordnung gilt für alle Vereinsmitglieder, deren Gäste und Gastschützen.

Die Schießordnung gilt für alle Menschen m/w/d gleichermaßen und wird zum Zweck des flüssigen Lesens und wg. der Verständlichkeit auf die männliche Form reduziert.

Der Platz darf aus Sicherheitsgründen nur auf den dafür freigegeben Wegen begangen werden. Wichtig: Es darf bei entsprechend gekennzeichneten Scheiben nicht zurückgegangen werden.

Aktive Vereinsmitglieder können den Sport jederzeit in unserem Gelände ausüben, sofern sie eine Platzreifeprüfung abgelegt oder vergleichbare Qualifikationen / Erfahrungen haben (Teilnahme an einer LM) und einen entsprechenden Zugangsschlüssel haben. Diese Mitglieder sind befähigt die Aufsicht über Mitschützen zu führen und diese unter ihrer Aufsicht mit ins Gelände zu nehmen. Auf dem Gelände wird ausschließlich mit Bogen und Pfeilen mit Turnierspitzen geschossen. Jagdklingen sind verboten! Jeder Pfeil muss eindeutig mit Initialen auf dem Schaft beschriftet sein. Wer auf lebende Tiere schießt, wird unverzüglich aus dem Verein ausgeschlossen.

Vereinsfremden Personen ist das Betreten des Vereinsgeländes nur in Begleitung eines Vereinsmitglieds oder zur Teilnahme an einem Schnupperkurs, Event, Turnier oder einer Meisterschaft gestattet. Sie müssen den Sicherheitsanweisungen durch Vereinsmitglieder Folge leisten. Bei Nichtbeachtung oder bei unbefugtem Betreten geschieht dies auf eigene Gefahr; der Verein übernimmt keine Haftung! Sachbeschädigung und Vandalismus werden zur Anzeige gebracht!

Jeder ist dazu angehalten, das Gelände sauber zu halten.

Das Rauchen (auch E-Zigaretten) ist auf dem Vereinsgelände nicht gestattet. Hiervon ausgenommen ist die Grillstelle am Unterstand und der Bereich unmittelbar hinter dem Vereinsheim (Garagentor). Haustiere dürfen unter ständiger Aufsicht mit auf das Gelände gebracht werden und sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Der Genuss von Alkohol ist vor und während des Schießens untersagt.

Die Oberbekleidung muss die Vorder- und Rückseite des Körpers bedecken, über beide Schultern mindestens Träger haben und bei vollem Auszug den Taillenbereich und den Bauch bedecken. Den Fuß und die Ferse vollständig bedeckende Sportschuhe bei Hallenwettkämpfen und den Fuß und die Ferse voll ständig bedeckende Sport- oder dem Gelände angepasste Schuhe bei Wettkämpfen im Freien, müssen zu jeder Zeit getragen werden

Verhalten im Schießgelände

Sicherheit ist das oberste Gebot. Deshalb erfolgt das Schießen im Vereinsgelände nach den Regeln der Sportordnung und der Schießordnung für Bogenplätze des Deutschen Schützenbundes, sowie der Schieß- und Platzordnung der Rovers Bogenschützen Hiltrup.

Schießen ist nur in den dafür ausgelegten Schießbahnen erlaubt. Dabei gilt jede Schießbahn als eigener Schießplatz im Sinne der Schießordnung des DSB! Die Scheiben dürfen nur innerhalb der jeweiligen Schießbahn beschossen werden.

Der Feldparcours und der 3D Parcours sind an das vorhandene Gelände angepasst und entsprechen den gültigen Sicherheitsbestimmungen des Feldbogens- und 3D Sports.

Kinder unter 16 Jahren sind ständig vom Erziehungsverantwortlichen zu beaufsichtigen.

Die Schießbahnen sind so angelegt, dass bei regelkonformen Verhalten Sportler auf den benachbarten Schießbahnen sowie Zuschauer nicht gefährdet werden.

Der Spann- und Zielvorgang beim Auszug des Bogens darf nicht über die Scheibenoberkante hinausgehen. Diese Regelung gilt für alle Bogenarten und Disziplinen. Der Bogen darf mit aufgelegtem Pfeil nur in Richtung der Zielscheibe ausgezogen werden. Es ist verboten, einen Pfeil senkrecht in die Höhe zu schießen, da der Pfeilflug und Auftreffpunkt des Pfeils somit nicht mehr kontrollierbar sind. Ein Pfeil darf nur dann auf den Bogen aufgelegt werden, wenn sich in Zielrichtung deutlich erkennbar niemand mehr vor oder hinter der Scheibe und im Gefahrenbereich aufhält.

Vereinsmitglieder sind angehalten nur Schüsse abzugeben, bei denen sie sicher sind, dass der Pfeil den Sicherheitsbereich der Scheibe nicht verlassen wird.

Sofern während des Schießbetriebes ein Suchen von Pfeilen nicht zu vermeiden ist, muss ein Mitglied der Scheibengruppe bei der Scheibe stehenbleiben, um der nachfolgenden Gruppe anzuzeigen, dass die Scheibe bzw. der Gefahrenbereich noch nicht frei ist. Schützen, die eine Schießbahn allein nutzen und seitlich oder hinter der Scheibe Pfeile suchen, müssen den Bogen deutlich in der Schießbahn oder vor der Scheibe abstellen, um kenntlich zu machen, dass die Bahn benutzt wird.

Bei Störungen ist das Schießen sofort einzustellen.

Besondere Schießbahnen

Die 4 Scheiben am Regenunterstand gehören nicht zum normalen Parcours. Die Übungsscheiben am Regenunterstand können für das Training, Schnupperkurse und Events genutzt werden. Um die Feld und 3D Ziele hinter den Übungsscheiben zu schießen ist es zwingend erforderlich, die Kette am Unterstand vorzuhängen.

Gastschützen

Gastschützen müssen im Besitz eines Sportpasses oder Mitglied eines Bogensportverbandes sein. Darüber hinaus müssen alle Gastschützen über eine gültige Privathaftpflichtversicherung verfügen und sich vorab die Genehmigung zum Schießen in unserem Gelände einholen. Diese kann formlos unter gastschuetze@rovers-bogensport.de angefordert werden. Für die Nutzung des Geländes zum Bogenschießen ist ein Scheibengeld von 10 Euro pro Person und Tag zu entrichten. Der Gastschütze hat sich nach den Regelungen dieser Ordnung zu richten.

Abschluss

Wer nachweislich gegen die Schießordnung verstößt, muss mit dem Ausschluss aus dem Verein rechnen.

Münster, den 12.6.2023

Download der Schießordnung als PDF: 
Schießordnung