Einschränkung des Sportbetriebs – 2G+ Regel für das Hallentraining

Liebe Bogensportfreund*innen,

mit der jüngsten Fassung der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) des Landes NRW und vor dem Hintergrund der zunehmenden Infektionsgefährdung durch die Omikron-Variante des Corona-Virus sind für unseren Sport die folgenden Beschränkungen erlassen worden:

1. Sport im Freien (Gelände): 2G

Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen).
Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt wie vorher, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.

2. Sport in Innenräumen (Halle): 2G+

Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung.
Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt).
Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt wie vorher, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.

3. Kinder und Jugendliche

Kinder bis zum Schuleintritt sind immunisierten Personen gleichgestellt.

Im Zeitraum der Schulferien vom 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 sind Schüler*innen nicht mehr automatisch immunisierten Personen gleichgestellt.
Dies bedeutet, dass sie bei der gemeinsamen Sportausübung, wenn sie noch nicht vollständig immunisiert sind, einen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt) benötigen.

4. Zuschauer

Oberhalb einer Zahl von 250 Zuschauern*innen darf die zusätzliche Auslastung bei Veranstaltungen bei höchstens 50% der über 250 Personen hinausgehenden Höchstkapazität liegen.
Die maximale Zuschauerzahl beträgt 750, wobei hier Besucher*innen und Teilnehmende gerechnet werden müssen.
Stehplätze dürfen nicht besetzt werden.

Für überregionale Sportveranstaltungen sind keine Zuschauer*innen zugelassen.

Quelle: Westfälischer Schützenbund 1861 e. V.

Wir bitten alle Vereinsmitglieder, die an den Hallentrainingszeiten teilnehmen oder auf dem Gelände unterwegs sind, einen entsprechenden Nachweis mitzuführen und diesen unaufgefordert dem jeweiligen Trainer/Hallenverantwortlichen vorzuzeigen.
Alle Trainer/Hallenverantwortlichen sind angehalten diese zu kontrollieren und bei Nichtnachkommen vom Hausrecht Gebrauch zu machen.

Es tut uns sehr leid, dass wir das neue Jahr mit weiteren Einschränkungen Beginnen müssen, aber wir sind in diesen Punkten an die Vorgaben der Landesregierung gebunden.

Bleibt gesund!